Der Nachbar hat Wind-Klangspiele und ein plätscherndes Wasserspiel im Garten. Was kann ich gegen die Dauerbeschallung tun?
Antwort
Das Plätschern des Wassers und die Geräusche des Klangspiels fallen rechtlich unter den Begriff der Immissionen (§ 906 BGB). Grundsätzlich kann auf Unterlassung der Störung geklagt werden. Denn nicht geduldet werden müssen Immissionen, die den Nachbarn wesentlich beeinträchtigen oder nicht ortsüblich sind. Es kommt dabei auch auf die Umstände des Einzelfalls an, etwa der Lärmpegel der Umgebung. Auch hängt viel von der Ermessensentscheidung des Richters ab. Wenn die Wasserpumpe 24 Stunden läuft, ist die Beeinträchtigung erheblicher, als wenn eine Nachruhe eingehalten wird. Auf gesetzlich festgelegte Lärmgrenzen kommt es übrigens nicht unbedingt an. Beispiel: Zwar geht von einem Pingpong-Spiel fast keine messbare Geräuschbelästigung aus. Die Richter des Oberlandesgerichts Köln (Aktenzeichen 13 U 296/90) hielten das Geräusch für sich aber als sehr entnervend, weshalb es auch nicht auf die Lautstärke des Geräusches ankäme. Das Pingpong-Spiel wurde in diesem Einzelfall während der Ruhezeiten gerichtlich untersagt.