Darf ich auf dem Balkon meiner Mietwohnung im Mehrfamilienhaus nach Lust und Laune rauchen?
Antwort:
Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch des Mietwohnung, so der BGH (Az.: VIII ZR 124/05). Gelegentlich eine Zigarette können die Nachbarn nicht verbieten. Das Amtsgericht Bonn hat sich sogar nicht einmal daran gestört, dass eine Zigarre auf dem Balkon geraucht wird. (Az.: 9. 3. 1999 - 6 C 510/98). Starkes Rauchen auf dem Balkon kann aber grundsätzlich einen Unterlassungsanspruch der Nachbarn begründen. Denn auch Zigarettenrauch fällt juristischen unter den Begriff der Immissionen im Sinne von § 906 BGB und ist nur zu dulden, wenn er ortsüblich ist und nicht erheblich beeinträchtigt. Hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an.