Ich habe nach Jahren endlich mal wieder meinen Holzzaun neu gestrichen. Jetzt beschwert sich mein Nachbar über den Gestank der frischen Farbe. Zurecht?
Antwort
Grundsätzlich kann der Zaun mit jeder handelsüblichen und zugelassenen Farbe gestrichen werden. Allerdings sind die Ausdünstungen, die von der Farbe ausgehen, genauso Immissionen im Sinne von § 906 BGB wie etwa Rauch, Lärm, Geräusche oder Gerüche. Eine nur vorübergehend eintretende Geruchsbelästigung durch den frisch gestrichen Zaun ist jedoch in der Regel als ortsüblich hinzunehmen. Der Nachbar darf aber nicht über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt werden. Wenn nach längerer Zeit vom Zaun immer noch erhebliche Ausdünstungen ausgehen, die etwa auch noch gesundheitlich bedenklich sind, könnte der beeinträchtigte Nachbar nach §§ 1004, 906 BGB mit Aussicht auf Erfolg eine Unterlassungs- und Beseitigungsklage einreichen.