In Nachbars Garten wächst ein Wacholderbusch, der meinen schönen alten Birnbaum Jahr für Jahr mit der Pilzkrankheit "Birnengitterrost" infiziert. Der Nachbar weigert sich jedoch, den nicht einmal besonders schönen Wacholderstrauch aus seinem Garten zu entfernen.
Antwort
Ungeziefer und Schädlinge von Nachbars Garten sind eine sehr ärgerliche Sache und haben sogar schon den Bundesgerichtshof beschäftigt. Wird das eigene Grundstück beeinträchtigt, kann zwar grundsätzlich vom Nachbarn Unterlassung gefordert werden. Anspruchsgrundlage ist hier § 1004 BGB. Dieser Abwehranspruch setzt aber voraus, dass der Nachbar als Störer verantwortlich ist. Daran fehlt es, wenn die Beeinträchtigung ausschließlich auf Naturkräfte zurückgeht. Ein Grundstückseigentümer hat in der Regel keinen Abwehranspruch gegen das Eindringen von Ungeziefer oder anderen Schädlingen, die den Baum eines Nachbarn befallen haben. Weder muss der Baum gefällt werden, noch ist der Nachbar verpflichtet, Gift zu sprühen. So hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 07.07.1995 - V ZR 213/94) entschieden. In diesem Fall ging es um Wollläuse auf einer Lärche. bar weigert sich jedoch, den nicht einmal besonders schönen Wacholderstrauch aus seinem Garten zu entfernen.