Unsere Katze ist kürzlich an Altersschwäche gestorben. Wir haben sie im Garten beerdigt. Ist so ein Haustiergrab überhaupt erlaubt?
Antwort:
Grundsätzlich müssen tote Hunde, Katzen oder Kaninchen in so genannte Tierkörperbeseitigungsanstalten gebracht werden. Denn Gesundheit und Umwelt dürfen nicht durch toxische Stoffe gefährdet werden. Es gibt aber auch Ausnahmen. Einzelne Tiere, die nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben sind, dürfen auch auf einem geeigneten eigenen Grundstück vergraben werden. Es gelten hier strenge Vorschriften: Die Grube muss mindestens 50 cm mit Erde bedeckt sein, das Trinkwasser darf nicht gefährdet werden und es darf keine Ansteckungsgefahr von dem toten Tier ausgehen. Liegt der eigene Garten im Wasserschutzgebiet, ist das Haustiergrab im Garten nicht erlaubt. Je nach Bundesland können sogar noch strengere Regeln (Ausführungsgesetz) erlassen werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich zunächst beim Tierarzt und der Gemeinde zu erkundigen. Bei rechtswidriger Tierkörperbeseitigung kann ein Bußgeld bis zu € 15.000 verhängt werden.