Unsere Hecke wächst als Abgrenzung zu einem öffentlichen Fußweg; der davor liegende Grünstreifen wird von bestimmten Hundebesitzern regelmäßig als "Hundeklo" benutzt. Was kann ich dagegen tun?
Antwort:
Grundsätzlich können Sie vom Halter des Tieres verlangen, dass er den Kot aus Ihrem Garten entfernt, und Sie können auch erfolgreich erstreiten, dass die Störung künftig unterlassen wird und er geeignete Maßnahmen trifft, damit der Hund Ihre Hecke nicht mehr als Toilette benützt. Denn nicht nur bei Lärm, sondern auch bei Kot im eigenen Garten können Sie vom Störer verlangen, dass dieser vermeidet, Ihr Eigentum zu beeinträchtigen (§§ 906, 1004 BGB). Außerdem können Sie sich wegen der Verwendung des Grünstreifens als Hundeklo auch an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde wenden. Bei Verunreinigung öffentlicher Plätze droht nämlich in der Regel ein Bußgeld, vorausgesetzt die Gemeinde hat entsprechende Satzung erlassen und die Hundehalter werden in flagranti erwischt. Oft hilft schon, wenn eine Zeitlang ein uniformierter Beamter des Ordnungsamtes patrouliert. Denn dann wird von den Haltern die Hundekottüte auch benützt. In Dresden wurde besipielsweise im April 2009 "Aktionswochen Hundekot" vom Dresdner Ordnungsamt in bestimmten Stadtteilen durchgeführt, mit intensiven Kontrollen von Hundehaltern.