Mein Nachbar hat seine Hecke ungefragt auf die gemeinsame Grundstücksgrenze gepflanzt. Ist das erlaubt?
Antwort
Hecken müssen grundsätzlich Grenzabstände einhalten. Abgesehen von regionalen Unterschieden (die Bundesländer haben unterschiedliche Nachbarrechtsgesetze) gelten für Hecken in der Regel Grenzabstände von etwa 50 Zentimeter, wenn sie nicht höher als zirka 2,00 m sind. Für höhere Hecken gelten größere Grenzabstände; bis zu 2,00 m und mehr Abstand. Wird die Hecke direkt auf die Grenze gepflanzt, so dass sie von der Grenzlinie durchschnitten wird, handelt es sich um eine Grenzeinrichtung. Bei einer Grenzeinrichtung müssen z.B. beide Nachbarn die anfallende Kosten gemeinsam tragen! Ohne vorherige Zustimmung des Nachbarn kann deshalb eine Hecke nicht als Grenzeinrichtung gepflanzt werden.