Wenn der Nachbar seinen Obstbaum spritzt, kommt die Abdrift der Spritzbrühe auch in meinen Garten. Was kann ich dagegen unternehmen?
Antwort
Chemikalien, sofern ihre Nutzung rechtlich überhaupt gestattet ist, dürfen grundsätzlich nur auf das eigene Grundstück einwirken. Spritzt Ihr Nachbar in seinem Garten und werden die Wirkstoffe durch Wind oder Wasser auf Ihr Grundstück geweht bzw. gespült, haben Sie als Betroffener im Allgemeinen einen Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn. Verlangen Sie schriftlich vom Nachbarn, dass er Ihr Grundstück nicht mehr beeinträchtigt. Stört er weiterhin, können Sie mit strafbewehrter Unterlassungserklärung oder Schlichtungsverfahren und Klage vorgehen. Voraussetzung für einen Anspruch ist, dass Ihr Grundstück wesentlich beeinträchtigt wird. Kommt es durch die falsche bzw. fahrlässige Verwendung von Chemikalien zu Schäden bei Dritten (z.B. Verätzungen, Allergien bei Kindern oder Krankheit von Katzen, Hunden, etc.), so muss grundsätzlich der Nachbar dafür haften.