Im Garten meines Nachbarn wächst überall Unkraut. Kann ich verlangen, dass er den Wildwuchs beseitigt?
Antwort
Der Eigentümer kann frei entscheiden, ob er einen englischen Garten oder einen "wilden" Garten haben will. Wird lediglich das ästhetische Empfinden gestört, hat man regelmäßig keine Ansprüche gegen den Nachbarn. Abgesehen von extremen Fällen kann auch das Herüberwehen von Unkrautsamen nicht abgewehrt werden, da hier letztendlich Naturkräfte einwirken. Verwahrlost dagegen jahrelang ein Grundstück in einer Wohngegend mit sämtlich gärtnerisch gut gepflegten Grundstücken, kann sich ausnahmsweise ein Beseitigungsanspruch nach den Grundsätzen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses ergeben.