Ich habe einen naturnahen Garten angelegt, mit vielen Nistplätzen und Futterstellen für Singvögel. Nachbars Katze stellt den Vögeln jedoch regelmäßig nach. Kann ich dagegen etwas unternehmen?
Antwort: Rechtlich haben Sie hier keine Möglichkeiten. Die Nachbarn dürfen in einer durchgrünten Wohngegend mindestens eine Katze mit freiem Auslauf halten. Dies muss nach den Grundsätzen der nachbarschaftlichen Gemeinschaft und dem Gebot der Rücksichtnahme geduldet werden. Es gehört zur Natur der Katze, dass sie auf Streifzug geht. Ist eine Katze den freien Auslauf gewöhnt, kann nicht verlangt werden, dass sie ausschließlich im Haus oder in der Wohnung gehalten wird. Früher gab es eine sogenannte "Katzensperre" in einigen Bundesländern. Laut Gesetz mussten während der Brutzeit von Singvögeln die Katzen von ihren Eigentümern im Haus gehalten werden. Diese Katzensperren wurden aber mangels Kontrolle und Durchsetzbarkeit mittlerweile wieder aufgehoben. Nachdem Katzen möglicherweise einmal ein Vogel zum Opfer fallen kann, empfiehlt es sich, während der Brutzeit der Katze ein Glöckchen umzuhängen, damit die Vögel rechtzeitig gewarnt werden. Sprechen Sie deshalb mit dem Nachbarn.